Klare Regeln. Klare Verantwortung.

Compliance

Unter „Compliance“ versteht man die Einhaltung aller gesetzlichen und internen Regelungen durch ein Unternehmen und seine Mitarbeiter*innen. Davon umfasst sind Gesetze, Richtlinien, Verordnungen und Bescheide ebenso wie vertragliche Verpflichtungen und freiwillig eingegangene Selbstverpflichtungen. Zur Sicherstellung der Rechtstreue bzw. Regelkonformität bedient sich die ebswien seit 2007 eines Rechts- und Bescheidmanagementsystems, das von den Rechtsmanagementbeauftragten betreut wird. Seit 2012 ist der „Verhaltenskodex“ der ebswien in Kraft, der für alle Mitarbeiter*innen gilt und die Grundsätze und Werte des Unternehmens vermittelt.

Corporate Governance

Gemäß Punkt 5.6.10. des Wiener Public Corporate Governance Kodex (WPCGK) veröffentlichen die ebswien kläranlage & tierservice Ges.m.b.H. und die ebswien wiener wassertechnologie & infrastruktur Ges.m.b.H. ihre Jahresabschlüsse und ihre Corporate Governance-Berichte für das Jahr 2025.

Saubere Zukunft für eine lebenswerte Stadt

Hinweisgeber*innensystem

Die im Jahr 2019 von der Europäischen Union beschlossene Richtlinie (EU) 2019/1937 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden („Whistleblowing-Richtlinie“) wurde in Österreich mit dem Hinweisgeber*innenschutzgesetz (HSchG), das 2023 in Kraft trat, umgesetzt. Die darin normierte Einrichtung einer Stelle zur vertraulichen Meldung von bestimmten Regelverstößen hat die ebswien fristgerecht umgesetzt.

Hier gelangen Sie zum gesicherten elektronischen Hinweisgeber*innen-System der ebswien.

Sauberes Wasser, klare Zukunft.

1. AEV

Die Bezeichnung 1. AEV steht für die
„1. Abwasseremissionsverordnung für kommunales Abwasser“. Der Mindestwirkungsgrad bezieht sich auf das Jahresmittel, der Grenzwert auf die maximal zulässige Ablaufkonzentration im geklärten Abwasser.