Rechtliche Hinweise

Störfall­information

Die Erstellung einer Störfallinformation im Sinne des Umweltinformationsgesetzes (BGBl. Nr. 493/1993) ist erforderlich, da die Kläranlage Wien nach dem Wasserrechtsgesetz (BGBl. Nr. 215/1959) genehmigt wurde und die Rohzulauffracht mehr als 50.000 Einwohnergleichwerte beträgt und mehr als 10 Tonnen des entzündbaren Klärgases in der Anlage vorhanden sind.

Welche Störfälle können auftreten?

Mögliche Gefahren und Vorsorgemaßnahmen

Die wesentlichen Gefahrenquellen beim Betrieb der Kläranlage sind der Zulauf von Störstoffen, Stromausfall, Gebrechen an maschinellen bzw. elektrotechnischen Anlagenteilen, Brand und Explosion. Ein wahrnehmbarer Geruch nach Abwasser ist kein Anzeichen für einen Störfall.



Zur Vermeidung von Störfällen bzw. Unfällen mit Auswirkungen auf das Personal, die Öffentlichkeit bzw. die Umwelt wurden die nachfolgend angeführten technischen und organisatorischen Vorkehrungen getroffen, um die Eintrittswahrscheinlichkeit und Auswirkungen eines Schadens zu vermeiden bzw. so weit wie möglich zu reduzieren.

Der Abwasserreinigungsprozess wird über die ständig besetzte zentrale Schaltwarte überwacht und gesteuert. Das Personal wird regelmäßig geschult, um im Störfall schnell und zielgerichtet zu reagieren.

Die gesamten baulichen und maschinellen Einrichtungen sowie die Elektro-, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik und die Prozessleittechnik entsprechen dem Stand der Technik. In allen relevanten Anlagenbereichen sind Redundanzen vorhanden, damit bei Ausfällen Reserven zur Verfügung stehen.

Sämtliche maschinelle und elektrotechnische Einrichtungen sind online mit der Schaltwarte verbunden und werden rund um die Uhr überwacht. Um einen störungsfreien Betrieb sicherzustellen, werden diese Einrichtungen einer regelmäßigen Wartung und Instandhaltung unterzogen.

Die Kläranlage verfügt über eine redundante Stromversorgung.

Am Betriebsgelände wird Fällmittel (stark ätzende Flüssigkeit, erforderlich für die Entfernung des Phosphors aus dem Abwasser) per Eisenbahn mit Kesselwaggons geliefert und in einer Menge von ca. 300 m³ in Tanks gelagert. Die Tanks und die Gleisanlage sind auf einer Dichtbetonwanne errichtet, beim Austritt von Fällmittel wird dieses in der Dichtbetonwanne aufgefangen.

Die Kläranlage ist mit einer Brandmeldeanlage ausgestattet. Über TUS-Alarm (TUS = Telemetrie und Sicherheit) erfolgt eine Alarm-Meldung zur Notrufzentrale der Wiener Berufsfeuerwehr. Im Brandfall stehen ausreichende Löschhilfen zur Verfügung. Das Brandschutzkonzept der Kläranlage Wien sieht zur Begrenzung und Ausbreitung von Bränden klar abgetrennte Brandabschnitte und zahlreiche Flucht- und Rettungswege vor.

Im Explosionsschutzdokument nach VEXAT (Verordnung explosionsfähige Atmosphären) sind die Explosionsgefahren und die explosionsgefährdeten Bereiche im Normalbetrieb, bei Wartungen, Instandhaltungen und Störungen sowie die zugehörigen Maßnahmen und Vorkehrungen enthalten. Bestimmte Anlagenteile sind explosionsgeschützt ausgerüstet.

Bestimmte Anlagenbereiche sind mit einer Gaswarnanlage ausgestattet, mit der ständig die Konzentration von Methan (in der Mischung mit Sauerstoff explosives Gas, Bestandteil von Klärgas) gemessen wird. Im Fall eines Gasalarms werden die betroffenen Anlagenteile abgeschaltet.

Die regelmäßigen Anlagenrundgänge in den verfahrenstechnischen Anlagenteilen und in den betrieblichen Hochbauten, die vom Personal der Kläranlage durchgeführt werden, dienen zum Erkennen von Gefahren bzw. unsicheren Zuständen, um im Bedarfsfall geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um einem möglichen Störfall vorbeugend entgegenzuwirken.

Es liegen für die wichtigsten Szenarien Notfallpläne vor, um im Notfall die richtigen Handlungen zu setzen. Im Rahmen von Notfall-Übungen werden die geplanten Abläufe auf ihre Wirksamkeit überprüft und bei Bedarf Verbesserungen vorgenommen.

Tritt ein Störfall von einem bestimmten Ausmaß auf, werden die organisatorischen und operativen Abläufe bis zum Erreichen des störungsfreien Betriebs über das Notfall- oder Krisenmanagement gesteuert.

Die Verfügbarkeit der Informations- und Leittechniksysteme ist an die Erfordernisse der Kernprozesse Abwasserreinigung, Schlammbehandlung und Energie ausgerichtet. Im Zuge von entsprechenden Business Impact Analysen wurden für die einzelnen Bereiche der Informations- und Leittechnik, Prozessleittechnik (PLT), Schaltanlagenleittechnik (SLT) und Gebäudeleittechnik (GLT) sowie unter Berücksichtigung der betroffenen Systeme maximal mögliche Ausfallzeiten definiert. Die für die Verfügbarkeit der Anlage wesentlichen Systeme sind zudem redundant und somit hochverfügbar ausgestaltet.

Durch vorhandene Monitoringsysteme, welche unterschiedliche Bereiche, wie z.B. Netzwerkkomponenten oder auch aktive Komponenten der PLT und SLT überwachen, kann im Bedarfsfall schnell reagiert und eingegriffen werden.

Die Leittechnik verfügt über eine 24-Stunden-Rufbereitschaft. Ebenso gibt es für unterschiedliche Störfälle aus dem Bereich der IT und LT für das Personal entsprechende Handlungsanleitungen.

Auch unter Einhaltung aller zuvor angeführten technischen und organisatorischen Maßnahmen und Vorkehrungen ist ein Restrisiko gegenüber dem Auftreten von Störungen vorhanden. Vor allem Ereignisse außerhalb des Kläranlagengeländes bzw. außerhalb des Einflussbereichs des Kläranlagenbetriebes (z.B. Einleitung von Schadstoffen in die Kanalisation, Stromausfall, Hochwasser, Einschränkungen bei der Übernahme des Klärschlamms) stellen ein Restrisiko dar. Durch entsprechende Überwachungsmaßnahmen wird darauf geachtet, diese Ereignisse möglichst früh zu erkennen, um schadensbegrenzende Gegenmaßnahmen im Rahmen des Kläranlagenbetriebes setzen zu können.

1. AEV

Die Bezeichnung 1. AEV steht für die
„1. Abwasseremissionsverordnung für kommunales Abwasser“. Der Mindestwirkungsgrad bezieht sich auf das Jahresmittel, der Grenzwert auf die maximal zulässige Ablaufkonzentration im geklärten Abwasser.